Postfach 311313, 10643 Berlin, Germany
Tel: +49 (0) 30 921 044 75
Email: mail@terraverde.ag
eingetragen im Handelsregister zu Berlin HRB 98743
Gerichtsstand: Berlin
Vorstand: Olha Kiefer
Aufsichtsrat: Davina Plönzke
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Die Terraverde AG (im Folgenden „Gesellschaft“ genannt) erbringt ihre Dienste gegenüber ihrem Vertragspartner (im Folgenden der „Kunde“) ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten – soweit der Kunde Vollkaufmann ist – auch für alle künftigen Geschäfts- beziehungen, ohne dass sie nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Gegen- bestätigung des Kunden unter Bezugnahme auf seine Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Die Angestellten sowie sonstige Mitarbeiter der Gesellschaft sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder münd- liche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des jeweiligen Vertrages einschließlich dieser Geschäftsbedingungen hinausgehen.
Unsere Angebote werden nach bestem Wissen und Gewissen erteilt. Sie sind freibleibend und unverbindlich. Zwischenvermietung und Zwischenverkauf blei- ben vorbehalten.
Sämtliche durch die Gesellschaft erteilten Informationen und Unterlagen sind für den Kunden bestimmt und von diesem vertraulich zu behandeln. Sollte durch eine unbefugte Weitergabe dieser Informationen oder Unterlagen an Dritte ein Vertrag – gleich zwischen wem und welcher Art – zustande kommen, so ist vom Kunden die vereinbarte Provision in voller Höhe an die Gesellschaft zu zahlen. Außerdem bleibt der Gesellschaft vorbehalten, einen aus der unbe- fugten Weitergabe entstehenden Schaden geltend zu machen.
Maklerleistungen der Gesellschaft sind der Nachweis einer Vertragsgelegen- heit oder die Vermittlung eines Hauptvertrags. Für die Erbringung der Leistung genügt eine Mitursächlichkeit der Tätigkeit der Gesellschaft.
Die Gesellschaft erhält für den Nachweis einer Immobilie/eines Grundstücks, für den Nachweis zur Verfügung stehender Flächen in einer Immobilie, für den Nachweis einer Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages oder für die Ver- mittlung eines Vertrages eine Provision gem. nachstehender Sätze, sobald ein entsprechender Vertrag abgeschlossen ist. Die Immobilie/das Grundstück, die entsprechende Fläche bzw. die Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages gilt als nachgewiesen, sofern der Kunde nicht unverzüglich nach Erhalt schrift- lich Vorkenntnis gegenüber der Gesellschaft geltend macht. Als Vermittlungs- leistung der Gesellschaft gilt bereits die auf separates Anfordern schriftlich oder mündlich übermittelte weitere Information oder die auf solches Anfordern über- sandten Unterlagen über eine bestimmte Immobilie. Unterlässt der Kunde die Mitteilung über seine Vorkenntnis, so gilt das Angebot als dem Kunden unbe- kannt.
Stellt sich für den Kunden das später abgeschlossene Geschäft als wirtschaft- lich gleichwertig mit dem Kraft Maklervertrags beabsichtigten Geschäftsab- schluss dar, ist demnach die Abweichung nur unwesentlich und das Ziel der Beauftragung der Gesellschaft erfüllt, so steht der Gesellschaft ein Provisions- anspruch zu.
Sollte mit dem durch die Gesellschaft nachgewiesenen Vertragspartner und dem Kunden ein anderer Vertrag als der von der Gesellschaft angebotene zu- stande kommen oder sollte mit dem Vertragspartner ein Vertrag über eine von der Gesellschaft nicht angebotene Gelegenheit zustande kommen, welcher im wirtschaftlichen Sinn nur unwesentlich von dem von der Gesellschaft angebo- tenen Geschäft abweicht und das Ziel der Beauftragung der Gesellschaft er- füllt, entsteht gleichwohl ein Provisionsanspruch.
In allen o.g. Fällen kommt zwischen dem Kunden und der Gesellschaft ein Maklervertrag zustande.
Der Provisionsanspruch bleibt nach Abschluss des Vertrages auch dann be- stehen, wenn die Vertragsparteien gleich aus welchem Grund beschließen, den Vertrag aufzuheben oder zu kündigen. Der Provisionsanspruch bleibt ebenso bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden Bedingung oder durch Eintritt eines gesetzlichen oder vertragli- chen Rücktrittsrechts erlischt.
Der Kunde ist verpflichtet, der Gesellschaft den Abschluss des Hauptvertrags einschließlich der abgeschlossenen Eckdaten unverzüglich und unaufgefordert mitzuteilen und der Gesellschaft eine einfache Abschrift des Hauptvertrags zu übermitteln.
Die Provision ist bei Abschluss eines Vertrages gem. 4. verdient und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zuzüglich der jeweils ge- setzlichen MwSt. zahlbar.
Sollte der Vertrag die Möglichkeit einer einseitigen Verlängerung, ein Sonder- kündigungs-, ein Vormietrecht oder eine Flächenoption vorsehen, erhöhen sich die vorgenannten Sätze um jeweils eine Nettomonatsmiete.
Bei Vereinbarung einer Staffelmiete wird für die Ermittlung der Höhe der Pro- vision die sich aus der Gesamtfestlaufzeit des Mietvertrages berechnete durch- schnittliche monatliche Nettomiete zugrunde gelegt.
Auf die Berechnung der Nettomonatsmiete haben Zeiten, in denen keine Miete zu zahlen ist oder die Miete gemindert ist, keinen Einfluss.
Bei Verträgen mit einem Gegenwert bis zu € 5 Millionen 6 % zzgl. USt. des notariell be- urkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 5 Millionen und bis zu € 10 Millionen 5 % zzgl. USt. des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Verträgen mit einem Gesamtwert von mehr als € 10 Millionen 4 % zzgl. USt. des notariell beurkundeten Kaufpreises inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten bestimmt sich die Provi- sion nach der Provisionsbemessung für Kaufverträge, wobei der Wert nach den vorhandenen oder geplanten Aufbauten zuzüglich des zu ermittelnden Grund- stückswerts zu berechnen ist.
Bei Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder -rechten bestimmt sich die Provision nach der Provisionsbemessung für Kaufverträge, wobei der Wert der Immobilie bzw. des entsprechenden Gesellschaftsanteils zu berechnen ist.
Im Falle der Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten erhöhen sich die vor- genannten Provisionssätze um jeweils 1 % des geschätzten oder vereinbarten Wertes inklusive sämtlicher Nebenleistungen.
Die Gesellschaft ist berechtigt, gleichzeitig für die Vertragsgegenseite, sowohl entgeltlich wie auch unentgeltlich beratend tätig zu sein oder zu werden.
Die in den von der Gesellschaft versandten Schreiben, insbesondere die in den Angeboten getroffenen Aussagen über Lage, Beschaffenheit, Größe und Kon- ditionen der Immobilien bzw. der Grundstücke, erfolgen nach besten Wissen und Gewissen. Die Informationen werden der Gesellschaft von Dritten übermit- telt und sorgfältig aufbereitet. Eine eigene Prüfungspflicht der Gesellschaft bzgl. dieser Angaben besteht nicht. Die Gesellschaft haftet für die Richtigkeit bzw. die Vollständigkeit und Aktualität dieser Informationen nur im Falle vor- sätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens der Gesellschaft, seiner gesetzli- chen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen. Gleiches gilt für die den Schrei- ben der Gesellschaft beigefügten Anlagen.
Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht bei Verletzung von Leib, Leben oder Gesundheit. Sie gilt auch nicht im Falle einfacher Fahrlässigkeit, wenn Kardi- nalpflichten verletzt werden. Kardinalpflichten sind Pflichten, deren Einhaltung erforderlich ist, um den Vertragszweck zu erreichen, und auf die der Vertrags- partner vertraut. Die Haftung bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den Ersatz vorhersehbarer und typischerweise eintretender Schä- den beschränkt. Die Haftung ist in diesem Falle aber in der Höhe auf maximal € 5.000.000,00 beschränkt.
Dem Kunden ist bekannt, dass unsere Gesellschaft gemäß den Vorschriften des Geldwäschegesetzes (GwG) zur Überprüfung der Identität unserer Kun- den verpflichtet ist. Dem Kunden ist auch bekannt, dass er nach den Vorschrif- ten des GwG verpflichtet ist, unserer Gesellschaft die dafür erforderlichen In- formationen zur Verfügung zu stellen und außerdem Änderungen, die sich im Verlaufe der Geschäftsbeziehungen ergeben, unverzüglich mitzuteilen hat.
Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen un- wirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dadurch nicht berührt. Anstelle dieser Bestimmung tritt die gesetzliche Bestim- mung. Fehlt es an einer solchen, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestim- mung eine wirksame Ersatzbestimmung, die dem angestrebten wirtschaftli- chen Zweck möglichst nahekommt. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit die- ser Bestimmungen.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingun- gen.
Varziner Str. 4
12159 Berlin
Deutschland
E-Mail: mail@terraverde,ag
Vorstand: Olha Kiefer
Register: Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) – HRB 98743 B Steuernummer: 27 493 00630